Grundzüge einer Geschichte der Preussischen Medizinalverwaltung bis Ende 1907 / nach amtlichen Quellen bearbeitet von Moriz Pistor.
- Pistor, Moritz, 1835-
- Date:
- 1909
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Credit: Grundzüge einer Geschichte der Preussischen Medizinalverwaltung bis Ende 1907 / nach amtlichen Quellen bearbeitet von Moriz Pistor. Source: Wellcome Collection.
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![artige Ausbildung geeigneter Personen für diingend notwendig erklärte. Am 6. Mai 1832 wurde Bericht an den Minister erstattet unter Beifügung eines Entwurfs über die Einrichtung und den Betrieb dieser Schule, der von Dieffenbach verfaßt war. Die Schule wurde am 1. Juli 1832 eröffnet. Am 28. August desselben Jahres bewilligte der König die erforderlichen Mittel. Es müssen sich nun wohl eine große Anzahl Schüler und Schüle- rinnen gemeldet haben, denn im Jahre 1840 wird darauf hingewiesen, daß bei dem großen Zudrang auch ungeeigneter Personen es im Interesse der Krankenpflege erfordei'lich erscheine, daß die sich Meldenden ein polizei- liches Leumundszeugnis vor der Zulassung zum Unterricht einreichten. Der Polizeipräsident von Berlin unterstützte diese Anregung. Seit dieser Zeit müssen polizeiliche Leumundszeugnisse von den Meldenden beigebracht werden. Nach dem Inkrafttreten der Prüfungsordnung vom 1. Dezember 1825 besorgte man, daß es auf dem Lande und in ganz kleinen Städten an Chirurgen fehlen könne. Der Runderlaß vom 20. März . 1828 (v. K. A. 1838, Heft 1, S. 187) gestattete zur Beseitigung dieses Mangels „bis zur Niederlassung eines Wundarztes es anderen geschickten und erfahrenen Personen nachzugehen, daß sie sich auf Anordnung eines Arztes mit kleinen chirurgischen Operationen näher bezeichneter Art befassen könnten. Am 13. Oktober 1851 (M.-Bl., S. 219) wurde eine Prüfung der Heil- diener eingeführt, ohne deren Bestehen sich niemand als „geprüfter Heil- diener bezeichnen durfte; die Hilfeleistungen sollten nur auf Anordnung eines Arztes geschehen. Später, 1860, dehnte man die Tätigkeit der ge- prüften Heildiener auch auf das Zahnausziehen aus, aber nur auf jedes- malige Anordnung eines Arztes. Die Prüfung hielt der Kreisphysikus ab. Für Frauen lagen diese kleinen wundärztlichen Dienste deü Hebammen, besonders vorgebildeten Krankenpflegerinnen und den Diakonissen ob, die auch nach gehöriger Ausbildung in einer gut geführten Apotheke und nach bestandener Prüfung zum Führen einer Krankenhaus-Apotheke für geeignet erachtet wurden. Erlaß vom 2. Juli 1853 (Pistor, Gesundheitswesen Bd. I, S. 483). Das galt in gleicher Weise für die barmherzigen Schwestern und Brüder. Alle diese Personen übten zugleich Krankenpflege in geringerem oder größerem Umfange aus. Die Gewerbeordnung für den Norddeutscheu Bund gab auch die Aus- übung der kleinen Chirurgie frei; die ]\Iedizinalverwaltung hielt aber das Weiterbestehen der geprüften Heildiener für das Gemeinwohl für zweck- mäßig. (Erlaß vom 27. Dezember 1869, M.-Bl. 1870, S. 74.) Inzwischen hatte die Krankenpflege durch geistliche Orden auch in der evangelischen Kirche einen Förderer gefunden. Der Pastor Theodor Fliedener gründete im Jahre 1830 in Kaiserslautern ein Mutterhaus](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21357584_0233.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)