Psychopathia sexualis : mit besonderer Berucksichtigung der contraren sexualempfindung. Eine Klinisch-forensische studie / von R.V. Krafft-Ebing.
- Richard von Krafft-Ebing
- Date:
- 1892
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Credit: Psychopathia sexualis : mit besonderer Berucksichtigung der contraren sexualempfindung. Eine Klinisch-forensische studie / von R.V. Krafft-Ebing. Source: Wellcome Collection.
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![s; Körperverletzung, Sachbeschädigung, Thierquälerei. S9(| erzählt aber, dass er in den letzten Jahren Anfälle von Schwindel und Blödig- keit' im Kopf gehabt habe. Seinen Mord leugnet er Anfangs rundweg. Später gesteht er Alles ganz zerknirscht und motivirt sein Verbrechen klar vor dem Untersuchungsrichter. Nie sei ihm früher ein solcher Gedanke gekommen. E. ist seit Jahren der Onanie ergeben. Er trieb sie bis zu zweimal täglich. Aus Mangel an Muth will er sich nie daran gewagt haben, vom lich bezügliche Situationen vorschwebten. Weder im Traum noch im wachen Zustand habe er je perverse Triebrichtungen gehabt, speciell keine conträr sexualen und keine sadistischen. Auch der Anblick des Tödtens von Thieren habe ihn nie interesbirt. Als er das Mädchen in den Wald lockte, habe er an demselben allerdings seine Lust befriedigen wollen; wie es aber kommen konnte, dass er an dem Knaben sich vergriff, wisse er nicht zu erklären. Er müsse damals von Sinnen gewesen sein. Die Nacht nach dem Morde habe er aus Angst nicht geschlafen, seine That auch schon zweimal gebeichtet, um sein Gewissen zu erleichtern. Er fürchte sich nur vor dem Gehängtwerden. Nur das möge man ihm nicht anthun, er habe ja in Schwachmimigkeit Beine That begangen. Warum er dem Knaben den Leib ganz aufgeschnitten, wisse er nicht zu :en. Es sei ihm nicht beigefallen, in den Kingeweiden zu wühlen, sie zu beriechen u. s. w. Er behauptet am Tage nach dem Attentat auf das Mädchen und in der Nacht nach dem Morde des Knaben seinen Fraisenanfall gehabt zu haben. Zur Zeit seiner Strafthaten sei er zwar ganz bei sich gewesen, habe aber das was er thue gar nicht bedacht. Er leide viel an Kopfweh, vertrage keine Hitze, keinen Durst, kein geistiges Getränke, habe Stunden, wo er ganz verwirrt im Kopfe sei. Die Prüfung der Intelligenz ergibt einen hohen Grad von Schwachsinn. Das Gutachten (Dr. Kautzner in Graz) erweist die Imbe. illität und die epileptische Neurose des Angeklagten und macht es wahrscheinlich, dass die Verbrechen desselben, für welche zudem nur eine summarische Erinnerung besteht, in einem durch die Neurose bedingten (praeepileptischen) psychischen Ausnahmezustand begangen wurde. Unter allen Umständen sei K. höchst ge- meingefährlich und wahrscheinlich lebenslänglich der Internirung in einer Irrenanstalt bedürftig. 3) Körperverletzung, Sachbeschädigung, Thierquälerei auf Grund von Sadismus ')• (Oesterr. § 152. 411: Deutschi. S 228 [körperl. Beschädigung]; Oesterr. § 85. 4t>8; Deutschi, ij :>0:i [Sachbeschädigung]; Oesterr. Polizeiverordnung: Deutsch]. 8tgsb. g WO [Thierquälerei]). Abgesehen von dem im vorausgehenden Abschnitt besproche- nen Lustmord finden sich als mildere Ausdrucksweisen sadistischer ') Auch dem Masochismus kann unter Umständen eine forensische Be- deutung zukommen. Den Grundsatz ,volenti non fit injuria kennt das mo-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21017189_0413.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)